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30. November 2010:  Die Herbstversammlung des FVG hat sich für die Vorwärtsstrategie entschieden: Mit der Verlängerung der Wertschöpfungskette auf die Sammelstellen will der FVG ab sofort zusätzlich zu den Recyclingbetrieben und den Zerlegestellen seine Mitgliederbasis massiv ausweiten.


Wie Präsident Andreas Heller ausführte, gehören zum Oberbegriff "Rückführen von Wertstoffen in den Rohstoffkreislauf" nämlich das Sammeln, das Zerlegen und das Rezyklieren.
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Willkommen beim FVG



  • FVG heisst "Fachverband VREG-Entsorgung".

    Die Mitglieder des FVG tragen mit ihrer Tätigkeit direkt dazu bei, dass die Ressourcen in der Schweiz geschont werden: Fast jedes ausgediente Elektro- und Elektronikgerät im Haushalt enthält eine Vielzahl von wertvollen Rohstoffen, die wiederverwertet werden können. Über 80 Prozent aller Geräte, die in die Schweiz importiert werden, werden umweltgerecht aufbereitet. Die Mitglieder des Verbandes garantieren, dass wiederverwendbare Rohstoffe aus ausgemusterten Elektro- und Elektronikgeräten in den Materialkreislauf zurückgelangen.

 

 

  • Die Mitglieder des FVG sind Vertreter von Firmen, welche im Besitz einer gültigen kantonalen VREG- oder VeVA-Bewilligung sind. Die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte ist in der VREG (Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte) geregelt.

    Für die Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten werden vor allem Metalle und Kunststoffe in den unterschiedlichsten Zusammensetzungen verwendet. Unter Elektronikschrott versteht man alle ausgedienten Geräte, die in irgendeiner Form, sei dies ein noch so kleiner Anteil, elektrisch oder elektronisch betrieben werden. In vielen Geräten ist der elektronische Teil viel kleiner als der Rest des Gerätes.

    Der Konsum von elektrischen und elektronischen Geräten steigt Jahr für Jahr an.  Die Technik entwickelt sich heutzutage so schnell, dass ein Gerät nach zwei bis drei Jahren bereits durch ein neues und „besseres“ ersetzt wird, obwohl das alte noch einwandfrei funktionieren würde.

    Der Konsument entscheidet selbst, ob er das alte Gerät weiterverkaufen will (z. B. über eine Internetplattform), ob er es einem Reparateur oder Occasionshändler abgeben will oder ob er es dem Recycling zuführen will. Wenn der Kunde ein Gerät dem Recycling zuführen will, darf ein Recyclingbetrieb solche Geräte nicht weiterverwenden oder weiterverkaufen. Sie müssen recycelt werden, wobei die anfallenden Schadstoffe sicher entsorgt und die Wertstoffe wiederverwendet werden.

 

 
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